Gewinne aus Handel mit Kryptowährungen müssen unter Umständen versteuert werden

Laura

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Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts Mentefactum im Auftrag der R+V Versicherung machen sich viele Menschen Sorgen um den Wert ihres Vermögens, insbesondere wenn sie mit Kryptowährungen handeln.

Im Jahr 2023 stellte die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erstmals ein Auskunftsersuchen an eine Krypto-Handelsplattform, was zur Übermittlung von Daten zahlreicher Nutzer führte. Diese Daten werden voraussichtlich auch anderen Finanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen, die größte deutsche Steuerfahndungsabteilung, wertet diese Daten aus, um Steuerhinterziehung bei der Versteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen aufzudecken.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum oder Tether gelten steuerrechtlich nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern als Wirtschaftsgut. Gewinne aus dem Kauf und Verkauf unterliegen der Einkommensteuer, wenn die Haltefrist weniger als ein Jahr beträgt.

Bislang waren Finanzämter auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler angewiesen, wenn es um die Angabe von Gewinnen aus Kryptowährungen ging. Mit den nun verfügbaren Daten können sie jedoch überprüfen, ob diese Gewinne korrekt angegeben wurden. Bei Nichtangabe drohen ernsthafte Konsequenzen, einschließlich einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Die Haltefrist der Kryptowährung bestimmt, ob die Gewinne steuerfrei sind oder nicht. Gewinne aus dem Verkauf nach mehr als einem Jahr sind steuerfrei, während Gewinne aus dem Verkauf nach weniger als einem Jahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.

Private Veräußerungsgeschäfte von weniger als 600 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Geplante Gesetzesänderungen sehen vor, diese Freigrenze rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 1.000 Euro zu erhöhen, hängen jedoch noch im Vermittlungsausschuss fest.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH vom 12.02.2024