Steuererklärung freiwillig abgeben

Laura

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Warum sich freiwillig mit Unterlagen und Formularen für die Steuererklärung quälen, wenn es nicht verpflichtend ist? Statistiken zeigen, dass 88 Prozent der freiwilligen Steuererklärungen zu einer Erstattung führen, im Durchschnitt 1.095 Euro pro Steuerjahr laut Statistischem Bundesamt. Dieser Betrag kann in vielen Fällen sogar auf 4.380 Euro vervierfacht werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, für wen sich das Einreichen lohnt.

Warum freiwillig abgeben?

  • Die Lohnsteuer wird unterjährig automatisch vom Arbeitgeber abgeführt, und das Finanzamt geht davon aus, dass die Steueransprüche damit abgegolten sind. Daher ist eine Steuererklärung nicht immer vorgeschrieben.
  • Für Steuerzahlende kann die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung jedoch zu einer erheblichen Erstattung führen, da fast jeder etwas absetzen kann.

Nicht verpflichtet zur Steuererklärung sind in der Regel:

  • Studenten
  • Ledige Arbeitnehmende in Steuerklasse 1
  • Doppelverdiener in Steuerklasse 4 ohne Faktor und Nebeneinkünfte

Diese Gruppen sollten prüfen, ob sie durch eine Steuererklärung Geld zurückholen können. Eine freiwillige Abgabe, auch Antragsveranlagung genannt, führt nicht zur Abgabepflicht in den Folgejahren.

Eile ist nicht notwendig, aber ein guter Vorsatz:

  • Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nachträglich eingereicht werden.
  • Für das Steuerjahr 2020 kann bis Ende 2024 eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, zeitgleich die Steuererklärungen für die Jahre 2021 bis 2023 abzugeben.

Aufwendungen, bei denen sich die freiwillige Abgabe lohnt:

  • Hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag
  • Basisrente (Rürup-Rente)
  • Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge, Ausbildungskosten)
  • PKV-Versicherte mit hohen Vorsorgeaufwendungen
  • Kinderbetreuungskosten
  • Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Berufsausbildung
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Behinderungsgrad
  • Pflegepauschbetrag
  • Unterhaltszahlungen an volljährige Personen ohne Kindergeldanspruch
  • Zahlungen an Handwerker
  • Haushaltshilfe, Gärtner, Reinigungsdienst, ambulante Pflege
  • Mietnebenkosten
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Abgeltungssteuer-Rückholung
  • Fünftel-Regelung bei Abfindung
  • Studium im Masterstudiengang oder nach abgeschlossener Berufsausbildung
  • Kapitalerträge mit persönlichem Steuersatz unter 25 Prozent
  • Pauschalen für zeitweise Beschäftigte
  • Freibeträge verdoppeln für Ehepaare mit großen Gehaltsunterschieden

Was bei einer Nachzahlung passiert:

  • Bei einer geringen Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung im Steuerbescheid kann der Antrag innerhalb eines Monats zurückgenommen werden.
  • Ein Einspruch und ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs ermöglichen, als ob die Steuererklärung nie eingereicht worden wäre.
  • Alternativ kann das prognostizierte Steuerergebnis vorab berechnet werden, um zu entscheiden, ob die Steuererklärung abgegeben wird. Dies kann mit einem Lohnsteuerhilfeverein erfolgen.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. vom 09.01.2024