Immer mehr Finanzgerichte entscheiden zugunsten von Solidargemeinschaften und erkennen ihre Beiträge als steuermindernde Sonderausgaben an. Dies markiert einen bedeutenden Fortschritt in Richtung Gleichbehandlung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Jahrelang wurden Mitglieder von Solidargemeinschaften finanziell benachteiligt, da viele Finanzämter ihre Beiträge nicht als Sonderausgaben anerkannten. Dies führte zu langwierigen Verfahren vor den Finanzgerichten, da viele Mitglieder diese Ungleichbehandlung nicht hinnehmen wollten. Die Urteile fielen uneinheitlich aus. Letztes Jahr hat der Bundesfinanzhof in drei Verfahren, in denen die Beiträge nicht berücksichtigt wurden, die Urteile der Finanzgerichte aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
In jüngsten Entscheidungen haben das Finanzgericht Münster und das Hessische Finanzgericht den Mitgliedern der Samarita bestätigt, dass ihre Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. Da die Finanzämter keine Revision einlegten, sind diese Urteile nun rechtskräftig.
Beide Gerichte betonen, dass die Finanzämter den Steuerabzug gewähren müssen, wenn die Solidargemeinschaft ihren Mitgliedern Leistungen zusichert, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Dies ist bei der BASSG der Fall. „Dieses Urteil ist ein bedeutender Schritt zur Gleichbehandlung der Solidargemeinschaften“, kommentiert Urban Vogel, Vorsitzender der BASSG.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Samarita / Veröffentlicht am 03.06.2024