GoBD: So geht digitale Buchführung heute

Redaktionsleitung

lose Belege einer Buchhaltung
so besser nicht! - © Sina Ettmer / stock.adobe.com

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Während früher Papierbelege, Ordner und manuelle Buchungssätze den Büroalltag bestimmten, haben sich digitale Abläufe durchgesetzt, die nicht nur den Arbeitsalltag vereinfachen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Mit der Einführung und Weiterentwicklung der GoBD – den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – hat die Finanzverwaltung klare Leitlinien geschaffen, wie Buchführung im digitalen Zeitalter organisiert sein muss. Unternehmen jeder Größe sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen, um Betriebsprüfungen sicher zu bestehen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

Die GoBD sind kein theoretisches Regelwerk, sondern haben unmittelbare Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in der Finanzbuchhaltung. Sie regeln nicht nur die Art und Weise, wie Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen, sondern stellen auch Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Beständigkeit. Besonders im Fokus steht dabei die digitale Belegverarbeitung, die mittlerweile ein zentrales Element moderner Buchhaltungsprozesse darstellt. Wer hier nicht auf dem aktuellen Stand ist, läuft Gefahr, formale Fehler zu begehen, die schwerwiegende Folgen haben können.

Hintergrund der GoBD und ihre Zielsetzung

Die GoBD wurden im November 2014 erstmals veröffentlicht und traten Anfang 2015 in Kraft. Sie lösten die früheren Regelwerke GDPdU und GoBS ab und führten die Anforderungen an die elektronische Buchführung und Archivierung zusammen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass steuerrelevante Daten über den gesamten Aufbewahrungszeitraum hinweg nachvollziehbar, vollständig und fälschungssicher gespeichert sind.

Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor steuerlicher Manipulation, sondern auch um eine einheitliche Vorgehensweise für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Die GoBD sollen gewährleisten, dass Buchführungen im digitalen Umfeld denselben hohen Anforderungen genügen wie klassische, papierbasierte Systeme.

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Dokumentationspflichten und Verfahrensdokumentation

Ein zentrales Element der GoBD ist die Verpflichtung zur Erstellung und Pflege einer sogenannten Verfahrensdokumentation. Diese beschreibt detailliert, wie Belege empfangen, verarbeitet, gespeichert und archiviert werden. Dabei muss der gesamte Ablauf – vom Eingang eines Dokuments über dessen buchhalterische Bearbeitung bis hin zur Aufbewahrung – nachvollziehbar beschrieben sein.

Auch eingesetzte IT-Systeme, Schnittstellen, Berechtigungen und Änderungen müssen lückenlos dokumentiert werden. Diese Verfahrensbeschreibung ist nicht nur bei einer Betriebsprüfung vorzulegen, sondern dient auch unternehmensintern als Nachweis, dass die Anforderungen eingehalten werden. Fehlt sie, kann dies bei einer Prüfung als Mangel eingestuft werden.

Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit digitaler Daten

Ein weiteres zentrales Merkmal der GoBD ist die Unveränderbarkeit digitaler Aufzeichnungen. Sobald ein Beleg oder Buchungssatz erstellt wurde, darf dieser nicht mehr ohne dokumentierte Änderung angepasst werden. Hierfür sind entsprechende technische Vorkehrungen notwendig, etwa in Form von Protokollierungen oder Revisionssystemen, die jede Veränderung nachvollziehbar erfassen.

Neben der Beständigkeit spielt auch die Nachvollziehbarkeit eine wesentliche Rolle. Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen so aufgezeichnet werden, dass ein sachverständiger Dritter – etwa ein Betriebsprüfer – die Vorgänge ohne zusätzliche Erläuterungen verstehen kann. Auch hier zeigt sich, wie eng technologische Anforderungen und gesetzliche Vorgaben miteinander verbunden sind.

Digitale Belegverarbeitung als zentrales Element der Buchhaltung

Mit dem zunehmenden Einsatz digitaler Technologien in Unternehmen gewinnt die digitale Belegverarbeitung stark an Gewicht. Sie ermöglicht es, eingehende Rechnungen, Quittungen oder andere Geschäftsdokumente automatisiert zu erfassen, auszulesen und in die Buchhaltung zu überführen. Moderne Softwarelösungen bieten leistungsfähige Texterkennungsverfahren, die eine zuverlässige Erfassung erlauben und manuelle Eingaben weitgehend überflüssig machen.

Neben der Zeitersparnis sorgt die digitale Belegverarbeitung auch für mehr Sicherheit: Belege werden unmittelbar revisionssicher gespeichert, doppelte Erfassungen oder Verluste sind nahezu ausgeschlossen. Gleichzeitig lassen sich Arbeitsabläufe standardisieren, was die Umsetzung der GoBD erheblich vereinfacht. Voraussetzung ist, dass die verwendeten Systeme alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und regelmäßig überprüft werden.

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Archivierung und Aufbewahrungsfristen

Ein weiterer zentraler Punkt der GoBD ist die ordnungsgemäße Archivierung steuerlich relevanter Unterlagen. Diese müssen über einen Zeitraum von sechs bis zehn Jahren aufbewahrt werden, abhängig von der Art der Dokumente. Die Archivierung erfolgt digital, sofern der ursprüngliche Beleg in elektronischer Form vorliegt oder gescannt wurde. Dabei ist es nicht zulässig, Originaldaten ausschließlich in veränderbare Formate wie Word zu überführen, ohne das Ursprungsformat zusätzlich aufzubewahren.

Erforderlich ist zudem, dass archivierte Daten jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar sind. Nur so lässt sich bei einer Prüfung nachweisen, dass sämtliche Unterlagen vollständig vorhanden sind und zügig bereitgestellt werden können. Dies setzt eine strukturierte digitale Ablage voraus, die sowohl gesetzlichen Vorgaben als auch organisatorischen Anforderungen genügt.

Prüfzugriff und GoBD-konforme Datenbereitstellung

Die GoBD regeln auch den Zugriff der Finanzbehörden auf digitale Daten. Im Rahmen einer Außenprüfung haben Prüfer Anspruch auf den sogenannten „Z3-Zugriff“, bei dem die Daten auf einem Datenträger übergeben werden. Diese Informationen müssen in einem strukturierten und maschinell lesbaren Format zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel als CSV-Dateien.

Damit dieser Zugriff reibungslos erfolgen kann, muss im Vorfeld sichergestellt sein, dass alle steuerlich relevanten Daten vollständig und strukturiert archiviert wurden. Auch dies gehört zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, die den Vorgaben der GoBD entspricht und keine Nachbesserungen im Nachhinein erforderlich macht.

Fazit: Buchführung im digitalen Wandel

Die Vorgaben der GoBD machen deutlich, dass Buchführung heute weit über das bloße Erfassen von Geschäftsvorgängen hinausgeht. Sie ist ein digital strukturierter Prozess, der gesetzlichen Anforderungen genügt und gleichzeitig auf verlässliche technische Lösungen baut. Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese Rahmenbedingungen einstellen, schaffen damit eine belastbare Grundlage für rechtssicheres Arbeiten im Rechnungswesen.

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Die digitale Belegverarbeitung übernimmt hierbei eine zentrale Funktion. Sie verbindet papiergebundene Unterlagen mit digitaler Archivierung und sorgt dafür, dass sämtliche Arbeitsschritte nachvollziehbar und überprüfbar bleiben. Wer sich dieser Entwicklung stellt und die GoBD konsequent umsetzt, legt den Grundstein für eine moderne und zukunftsfähige Buchhaltung.