Arbeitsschutz – die Grundlagen

Hajo

Updated on:

Arbeitsschutz
© magele-picture / stock.adobe.com

Der betriebliche Arbeitsschutz ist ein elementarer Bestandteil jedes Unternehmens und trägt maßgeblich zur Gesundheit und Motivation der Beschäftigten bei. Durch effektive Maßnahmen zur Arbeitssicherheit lassen sich nicht nur Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden, sondern auch menschengerechte Arbeitsbedingungen schaffen. Gemäß gesetzlicher Vorgaben sind Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren und alle notwendigen Schritte einzuleiten.

Eine funktionierende betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes umfasst verschiedene Komponenten wie klare Verantwortlichkeiten, die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, regelmäßige Unterweisungen sowie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Eine positive Präventionskultur im Unternehmen fördert dabei die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Indem du als Arbeitgeber den Arbeitsschutz ernst nimmst und konsequent in die betrieblichen Abläufe integrierst, schaffst du nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld für deine Beschäftigten, sondern stärkst auch langfristig die Leistungsfähigkeit und den Erfolg deines Unternehmens.

Was ist Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Risiken zu minimieren, Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Der Arbeitsschutz beinhaltet verschiedene Bereiche wie den allgemeinen, technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutz.

Ziele des Arbeitsschutzes

Die primären Ziele des Arbeitsschutzes sind:

  • Erhöhung der Arbeitssicherheit und Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • Schutz der Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Steigerung der Produktivität durch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld
  • Senkung der Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung durch Prävention

Durch effektive Arbeitsschutzmaßnahmen können diese Ziele erreicht und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer langfristig gewährleistet werden.

Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

In Deutschland bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es regelt allgemeine Gesundheitsschutzbestimmungen und legt fest, dass Arbeitgeber gemäß § 3 die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter tragen. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch weitere Gesetze und Verordnungen ergänzt:

  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) definiert die Rolle von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
  • Die Arbeitsstättenverordnung enthält konkrete Anforderungen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, einschließlich Bestimmungen zur Bildschirmarbeit.
  • Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungen (DGUV Vorschriften) zielen auf die Prävention von Gesundheitsgefährdungen und Unfällen am Arbeitsplatz ab.

Ein zentrales Element des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber trägst du die Hauptverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) klar festgelegt. Deine Arbeitgeberpflichten umfassen die Durchführung erforderlicher Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Pflichten des Arbeitgebers

Zu deinen konkreten Pflichten als Arbeitgeber gehört es, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Darüber hinaus musst du deine Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen sowie die notwendige persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird durch die Berufsgenossenschaften überwacht, die bei Verstößen Strafen verhängen können.

Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen, da Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen teure Ausfallzeiten und Betriebsstörungen verursachen.

Übertragung von Verantwortung auf Führungskräfte

Als Unternehmer:in hast du die Möglichkeit, Teile deiner Verantwortung für den Arbeitsschutz an betriebliche Führungskräfte zu delegieren. Hierbei ist es jedoch unerlässlich, die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten klar festzulegen und zu dokumentieren. Eine regelmäßige Kontrolle der Aufgabenerledigung durch dich als Arbeitgeber bleibt trotz Delegation erforderlich. Beachte, dass eine vollständige Befreiung von der Verantwortung rechtlich nicht möglich ist.

Letztendlich profitierst du als Arbeitgeber von einem effektiven Arbeitsschutz durch motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter:innen sowie geringere Kosten aufgrund von Arbeitsunfällen und Erkrankungen. Investiere daher in die Sicherheit und Gesundheit deiner Beschäftigten – es lohnt sich!

siehe dazu auch:  Migration und Arbeitsmarktintegration

Betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes

Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation bildet das Fundament für effektiven Arbeitsschutz und die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine geeignete Organisationsstruktur aufzubauen und die notwendigen personellen Ressourcen bereitzustellen. Dabei spielen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und der Arbeitsschutzausschuss eine zentrale Rolle.

Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber abhängig von der Betriebsgröße und den Gefährdungen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen. Diese Experten unterstützen den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, beraten zu Schutzmaßnahmen und überwachen deren Umsetzung. Die Anzahl der benötigten Fachkräfte richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den branchenspezifischen Risiken.

In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern sind zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu ernennen. Diese fungieren als Bindeglied zwischen den Beschäftigten und den Verantwortlichen für den Arbeitsschutz. Sie achten auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, melden Mängel und unterstützen bei der Beseitigung von Gefährdungen. Die Zahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten hängt von der Mitarbeiterzahl und den betrieblichen Gegebenheiten ab.

Ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten oder auf behördliche Anordnung ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten. Dieser setzt sich aus dem Arbeitgeber oder seinem Vertreter, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten zusammen.

Der Arbeitsschutzausschuss tagt mindestens vierteljährlich und berät über Anliegen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Er gibt Anstöße für Verbesserungen, koordiniert Aktivitäten und fördert die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure.

Eine systematisch aufgebaute Arbeitsschutzorganisation trägt maßgeblich dazu bei, Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten, gesetzliche Pflichten zu erfüllen und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dabei ist eine klare Festlegung von Zuständigkeiten, eine gute Kommunikation und die kontinuierliche Fortbildung aller Beteiligten unerlässlich.

Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des Arbeitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Herzstück eines effektiven betrieblichen Arbeitsschutzes. Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Arbeitsbedingungen deiner Mitarbeiter systematisch zu beurteilen, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch die sorgfältige Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen kannst du nicht nur die Sicherheit und Gesundheit deiner Beschäftigten gewährleisten, sondern auch Kosten einsparen, Störungen im Arbeitsablauf vermeiden und die Qualität deiner Produkte und Dienstleistungen sichern.

Laut Statistiken ereigneten sich allein im Jahr 2018 in Deutschland 949.309 Arbeitsunfälle, darunter 541 mit tödlichem Ausgang. Die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit beliefen sich im selben Jahr auf schätzungsweise 85 Milliarden Euro. Diese Zahlen unterstreichen die immense Bedeutung von Gefährdungsbeurteilungen für die Vermeidung von Unfällen und die Sicherstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen.

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, müssen die Tätigkeiten an den einzelnen Arbeitsplätzen genau analysiert werden. Dies geschieht häufig im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen, bei denen potenzielle Gefahrenquellen identifiziert werden. Dabei gilt es, sowohl physische Risiken wie Maschinen oder Gefahrstoffe als auch psychische Belastungsfaktoren zu berücksichtigen. Eine gründliche Erfassung aller relevanten Gefährdungen bildet die Basis für die Festlegung wirksamer Arbeitsschutzmaßnahmen.

Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden, sondern erleichtert auch die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Spätestens nach einem Jahr oder bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen ist eine erneute Beurteilung erforderlich, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.

Investitionen in die Gefährdungsbeurteilung zahlen sich langfristig aus: Sicher und gesundheitsgerecht gestaltete Arbeitsplätze steigern nachweislich die Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, reduzieren krankheitsbedingte Ausfälle und tragen somit maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei.

Unterweisung der Beschäftigten im Arbeitsschutz

Eine effektive Arbeitsschutzunterweisung ist entscheidend, um Arbeitsunfälle zu vermeiden, denn die meisten Unfälle entstehen durch menschliches Fehlverhalten. Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, deine Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisungspflicht ist im Arbeitsschutzgesetz § 12 verankert.

siehe dazu auch:  Blockchain-Technologie in der Unternehmenswelt

Inhalte einer Unterweisung

Eine Arbeitsschutzunterweisung muss praxisbezogen sein und kontinuierlich an die aktuelle Gefährdungsbeurteilung im Betrieb angepasst werden. Die Inhalte umfassen:

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz und festgelegte Schutzmaßnahmen
  • Sicheres Verhalten bei der Arbeit
  • Maßnahmen im Notfall und bei Störungen
  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
  • Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen die Unterweisungen schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt werden.

Häufigkeit und Dokumentation von Unterweisungen

Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitnehmer jährlich mindestens eine Unterweisung erhalten. Die Erstunterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und gliedert sich in einen allgemeinen und arbeitsplatzbezogenen Teil. Weitere Unterweisungen sind bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erforderlich.

Die Dokumentation der Unterweisung ist gemäß DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Der Unterweisungsnachweis muss Angaben zu Inhalt, Teilnehmern, Dauer und Zeitpunkt enthalten. Eine genaue Aufbewahrungsfrist ist nicht festgelegt.

In der betrieblichen Praxis haben sich häufige Kurzunterweisungen (Toolbox-Meetings) bewährt, um das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter zu stärken und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

Durch Beobachtung und Ansprache bei unsicherem Verhalten kann der Erfolg der Unterweisungen kontrolliert werden. Bei Bedarf sind Unterweisungen zu wiederholen, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Arbeitsschutzexperten im Betrieb

Um einen effektiven Arbeitsschutz im Unternehmen zu gewährleisten, sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unverzichtbar. Diese Experten unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und sorgen dafür, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz stets im Fokus stehen.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine wichtige Stütze im betrieblichen Arbeitsschutz. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Auswahl geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführung von Unterweisungen der Beschäftigten
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über umfangreiches Fachwissen und ist in der Lage, dieses praxisnah auf die spezifischen Gegebenheiten im Unternehmen anzuwenden. Dabei arbeitet sie eng mit dem Arbeitgeber, den Führungskräften und dem Betriebsarzt zusammen.

Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Der Betriebsarzt ergänzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen arbeitsmedizinischen Belangen. Er berät den Arbeitgeber beispielsweise bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen oder der Etablierung einer betrieblichen Gesundheitsförderung.

Laut einer Studie der BAuA führt menschliches Fehlverhalten häufig zu Arbeitsunfällen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Arbeitgeber ist daher essenziell, um die Beschäftigten für sicheres Verhalten zu sensibilisieren und ihre Gesundheit langfristig zu schützen.

Gemeinsam analysieren die Arbeitsschutzexperten mögliche Gefährdungen, entwickeln passgenaue Präventionsmaßnahmen und überprüfen deren Umsetzung. Durch den regelmäßigen Austausch und die Bündelung ihrer Kompetenzen tragen sie maßgeblich dazu bei, den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern und an neue Herausforderungen anzupassen.

Arbeitsschutzausschuss im Unternehmen

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Teilzeitbeschäftigte werden bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl anteilig berücksichtigt. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die gemeinsam an der Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes arbeiten.

Zum Arbeitsschutzausschuss gehören der Arbeitgeber oder ein von ihm benannter Vertreter, zwei vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Die Anzahl der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Ausschuss ist nicht begrenzt. Auch bei den Sicherheitsbeauftragten gibt es keine festgelegte Zahl.

Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind vielfältig. Er berät über grundlegende Fragen des Arbeitsschutzes, aktuelle Sicherheitsprobleme wie schwere Unfälle, analysiert Unfallstatistiken und entwickelt Schulungs- und Motivationsmaßnahmen. Auch die sicherheitstechnischen und arbeitshygienischen Aspekte neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe werden im Ausschuss thematisiert.

Der Arbeitsschutzausschuss tagt mindestens vierteljährlich. Die Sitzungen werden vom Arbeitgeber oder seinem Beauftragten einberufen und geleitet. Ziel ist es, durch die Umsetzung von Arbeitsschutzzielen einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Der Betriebsrat hat bei der Bildung, Zusammensetzung und den Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses Mitbestimmungsrechte. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Einrichtung eines Ausschusses nicht nach, kann der Betriebsrat die zuständige Arbeitsschutzbehörde einschalten, die die Bildung des Gremiums anordnen kann.

siehe dazu auch:  Ressourceneffizienz in Unternehmen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind ein wesentliches Element des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie ergänzen die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, indem sie dazu beitragen, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Jeder Beschäftigte hat das Recht auf arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchungen.

Die rechtlichen Grundlagen für die arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie wurde erstmals 2008 eingeführt und vereinheitlichte die zuvor in verschiedenen Verordnungen verstreuten Vorschriften. Seitdem wurde die ArbMedVV mehrfach angepasst, um sie mit dem EU-Recht zu harmonisieren und um neue Erkenntnisse, beispielsweise zu Berufskrankheiten durch UV-Strahlung, zu berücksichtigen.

Pflicht- und Angebotsuntersuchungen

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterscheidet man zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Die Pflichtvorsorge ist nach bestimmten Verordnungen zwingend erforderlich, zum Beispiel für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Lärm. Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, der Beschäftigte kann sie aber ablehnen. Die Wunschvorsorge findet auf Wunsch des Beschäftigten statt.

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten und die Teilnahme zu ermöglichen, wenn bestimmte arbeitsbedingte Belastungen vorliegen. Die Teilnahme an der Vorsorge kann freiwillig (Angebotsvorsorge) oder verpflichtend (Pflichtvorsorge) sein, je nach Art der beruflichen Belastung.

Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch einen ermächtigten Arzt, in der Regel den Betriebsarzt, durchgeführt. Sie umfasst eine ganzheitliche Betrachtung aller Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Ziel ist eine individuelle Aufklärung und Beratung des Beschäftigten, zum Beispiel über die korrekte Nutzung von Gehörschutz bei Lärmbelastung.

Im Rahmen der Vorsorge können nach Zustimmung des Beschäftigten körperliche und apparative Untersuchungen durchgeführt werden, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen. So lassen sich beispielsweise beginnende Hörschäden bei lauten Arbeitsumgebungen rechtzeitig erfassen.

Das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorge umfasst neben der mündlichen Beratung durch den Betriebsarzt auch die Vermittlung von therapeutischen Maßnahmen und Hinweise auf Gesundheitsangebote. Verdachtsfälle von Berufskrankheiten werden den zuständigen Stellen gemeldet. Während die untersuchten Personen schriftliche Befunde nur für Versicherungszwecke erhalten, bekommt der Betrieb eine Vorsorgebescheinigung über die erfolgte Beratung.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitsschutz im Unternehmen eine Schlüsselrolle für die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter spielt. Als Arbeitgeber trägst du die Verantwortung, den Arbeitsschutz in deinem Betrieb zu organisieren und umzusetzen. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann zu empfindlichen Bußgeldern oder sogar Schadenersatzforderungen führen.

Für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist neben der betrieblichen Organisation auch die aktive Mitwirkung der Beschäftigten unerlässlich. Nur wenn alle an einem Strang ziehen und die vorgegebenen Maßnahmen konsequent umsetzen, lässt sich eine Kultur der Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen etablieren. Unterstützung erhältst du dabei von Experten wie Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.

Investitionen in den Arbeitsschutz zahlen sich langfristig aus: Studien belegen, dass sich Mitarbeiter in Unternehmen mit hohen Sicherheitsstandards wohler fühlen und seltener den Arbeitgeber wechseln. Zudem tragen regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Produktivität zu steigern. Letztlich profitierst du als Arbeitgeber also nicht nur von einer verbesserten Reputation, sondern auch von loyalen und motivierten Mitarbeitern – der Grundlage für den langfristigen Erfolg deines Unternehmens.