Der Volkswagen-Konzern sieht sich einer beispiellosen Krise gegenüber, die potenziell die Arbeitsplätze von 30.000 Beschäftigten und mehreren Standorten gefährden könnte. Laut Angaben des Betriebsrats plant VW die Schließung mehrerer deutscher Werke, was zu einem erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen führen wird. In einer Mitteilung in Wolfsburg am 27. Oktober 2024 machte die Konzernbetriebsratschefin Daniela Cavallo deutlich, dass mindestens drei deutsche Standorte keine Perspektive mehr haben. Zusätzlich sollen alle verbleibenden Werke verkleinert und Lohnkürzungen vorgenommen werden. Derzeit verhandelt der Betriebsrat über die Tarife mit VW. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in dieser Situation nicht nur eine Krise für Volkswagen, sondern auch für die gesamte Zulieferindustrie, die ebenfalls von Schließungen und Arbeitsplatzverlusten betroffen sein könnte. Um betroffenen Arbeitnehmern zu helfen, bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht-Online-Check an, um Optionen zur Kompensation und rechtliche Schritte zu evaluieren. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht sind auf der Webseite www.dr-stoll-kollegen.de/arbeitsrecht verfügbar.
In Deutschland beschäftigt Volkswagen etwa 120.000 Mitarbeiter und betreibt insgesamt zehn Werke, darunter sechs in Niedersachsen, drei in Sachsen und eines in Hessen. Die möglichen Schließungen stellen eine erhebliche Bedrohung für die industrielle Landschaft des Landes dar. Auch die Löhne und Gehälter sollen gekürzt werden. Die geplanten Schließungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Regionen haben, die laut Cavallo in Zukunft „ausbluten“ könnten. Die Maßnahmen von Volkswagen sind nicht nur eine Reaktion auf die gegenwärtige wirtschaftliche Situation, sondern reflektieren auch einen tiefgreifenden Wandel in der Automobilbranche.
Die deutschen VW-Werke sind nach Standorten aufgelistet:
– Wolfsburg: Die größte Autofabrik der Welt, gegründet 1938, stellt Modelle wie Golf, Tiguan und Touran her und beschäftigt rund 62.000 Mitarbeiter.
– Hannover: Bekannt für die Produktion des VW-Transporters, mit 14.700 Mitarbeitern und einem kontinuierlichen Stellenabbau.
– Emden: Ehemals auf die Passat-Produktion spezialisiert, jetzt auf Elektrofahrzeuge umgestellt, mit 8.600 Mitarbeitern; die Produktion wurde zeitweise gestoppt.
– Kassel (Baunatal): Das größte Komponentenwerk, das Getriebe und E-Motoren herstellt, mit 16.800 Mitarbeitern.
– Braunschweig: Die älteste VW-Fabrik, die Komponenten für Elektroautos produziert, mit 7.200 Mitarbeitern.
– Salzgitter: Errichtet eine Batteriezellfabrik, ehemals ein Motorenwerk, und befindet sich im Transformationsprozess zur Elektromobilität.
– Osnabrück: Mit einer Tradition im Autobau, fokussiert auf Porsche-Fahrzeuge; das letzte VW-Cabrio wird 2025 auslaufen.
– Zwickau: Das erste Werk, das vollständig auf Elektro umgestellt wurde und unter schwacher Nachfrage leidet.
– Chemnitz: Produziert Verbrennermotoren, mit 690.000 Motoren im vergangenen Jahr.
– Dresden: Die „Gläserne Manufaktur“, die den ID.3 montiert, hat eine ungewisse Zukunft und könnte möglicherweise in ein Auslieferungszentrum umgewandelt werden.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wird die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und ist bereit, Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen. Die Kanzlei bietet auch eine kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht-Online-Check an, um Möglichkeiten der Kompensation und rechtliche Schritte zu prüfen.
Wichtige Informationen für VW-Mitarbeiter
Volkswagen plant, mindestens drei Werke in Deutschland zu schließen, was zu erheblichen Stellenstreichungen führen könnte. Die Betriebsratschefin Cavallo hat die Belegschaft bereits informiert, was viele in Unsicherheit versetzt. In Anbetracht der bevorstehenden Verhandlungen über Abfindungen und den Stellenabbau ist es für die Arbeitnehmer wichtig, sich über ihre Rechte zu informieren und zu verstehen, wie sie diese am besten schützen können. Auch Beschäftigte in der VW-Zulieferindustrie sollten wachsam sein, da hier ebenfalls Entlassungen und Werkschließungen drohen. Viele Unternehmen sind stark auf VW spezialisiert. Die Kanzlei für Arbeitsrecht Dr. Stoll & Sauer empfiehlt den Beschäftigten, sich frühzeitig Gedanken über mögliche Worst-Case-Szenarien zu machen. Hier sind einige wichtige Hinweise:
– Freiwillige Abfindungen als Alternative zu Kündigungen: In großen Unternehmen wie Volkswagen werden häufig freiwillige Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungen angeboten, um langwierige Kündigungsprozesse zu vermeiden. Beschäftigte sollten solche Angebote gründlich prüfen und nicht überstürzt annehmen. Abfindungen richten sich oft nach Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Alter; ein Vergleich mit den Branchenstandards kann hilfreich sein.
– Nutzung rechtlicher Beratung: Eine fachkundige rechtliche Beratung ist wichtig, insbesondere bei Unklarheiten über die Konditionen des Stellenabbaus. Ein Anwalt kann helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
– Rechtsschutzversicherung als finanzielle Absicherung: Da rechtliche Auseinandersetzungen kostspielig sein können, sollten Arbeitnehmer prüfen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten abdecken kann. Ist keine Versicherung vorhanden, könnte der Abschluss einer solchen sinnvoll sein.
– Mitbestimmung durch den Betriebsrat: In Unternehmen mit Betriebsrat, wie VW, hat dieser erhebliche Mitbestimmungsrechte bei Umstrukturierungen. Der Betriebsrat setzt sich für faire Lösungen für alle Betroffenen ein und ist in der Regel in die Verhandlungen über Sozialpläne involviert.
– Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Diese Verträge beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und können verlockend erscheinen, jedoch bestehen Risiken, wie der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine sorgfältige Prüfung des Vertrags ist daher unerlässlich.
– Einhaltung von Fristen: Bei einer Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Es ist entscheidend, diese Fristen einzuhalten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Zusammenfassung zur VW-Krise: Eine umfassende Vorbereitung und das Bewusstsein über die eigenen Rechte sind entscheidend bei einem bevorstehenden Stellenabbau im VW-Konzern. Rechtliche Unterstützung und eine aktive Rolle in den Verhandlungen können helfen, die besten Bedingungen zu sichern. Auch die Mitarbeiter der VW-Zulieferindustrie sollten sich mit möglichen Folgen der Krise auseinandersetzen. Arbeitsrechtliche Konflikte erfordern professionelle Lösungen. Die Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer profitieren von individueller Beratung an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim. Unsere Fachanwälte vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte sowohl lokal als auch bundesweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht-Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den besten Weg aus jeder heiklen arbeitsrechtlichen Situation.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Veröffentlicht am 29.10.2024