Die wirtschaftliche Belastung durch eine unzureichende Verkehrsinfrastruktur erreicht in Deutschland einen neuen Höchststand. Laut einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fühlt sich die Mehrheit der Unternehmen erheblich in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Insgesamt berichten 84 Prozent der Betriebe, dass die Infrastrukturprobleme regelmäßig zu Beeinträchtigungen führen. Mehr als jedes vierte Unternehmen stuft diese Belastung als stark ein. Im Vergleich zu früheren Jahren zeigt sich ein deutlicher Anstieg: 2018 lag dieser Anteil noch bei 67 Prozent, 2013 sogar nur bei 59 Prozent.
Der Straßenverkehr stellt weiterhin das größte Hindernis dar. Von den Unternehmen, die durch Infrastrukturmängel beeinträchtigt sind, nannten 92 Prozent den Zustand der Straßen als wesentliche Ursache. Vor etwas mehr als einem Jahrzehnt waren es lediglich 64 Prozent. Auch der Schienenverkehr entwickelt sich zunehmend zu einem Standortnachteil: 71 Prozent der betroffenen Firmen verbinden ihn inzwischen mit wirtschaftlichen Einschränkungen, und mehr als die Hälfte dieser Gruppe berichtet von erheblichen Auswirkungen. Diese Zahl hat sich seit 2013 vervielfacht. Probleme im Luft- und Schiffsverkehr betreffen jeweils knapp 34 Prozent der Unternehmen.
Hoffnungen für einen Fortschritt verbinden sich mit den Mitteln aus dem Sondervermögen der Bundesregierung. Fachleute des IW betonen jedoch, dass die Finanzierung gezielt für den Ausbau von Straßen- und Schieneninfrastruktur eingesetzt werden müsse. Der Hinweis lautet, dass die bereitgestellten Gelder nicht lediglich Kürzungen im regulären Haushalt ausgleichen dürfen. Für den Schienenbereich seien zwar im Jahr 2026 rund 19 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen, gleichzeitig würden fast 14 Milliarden Euro im Kernhaushalt wegfallen. Die Fachleute sehen die Verkehrswege inzwischen als ernstzunehmenden Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung und unterstreichen, dass Investitionen tatsächlich an den richtigen Stellen ankommen müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Institut der Deutschen Wirtschaft/Veröffentlicht am 23.10.2025
