Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Fondsmanager von ZBI einen deutlichen Rückschlag zugefügt, indem es dem Management des Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ untersagte, in seinen Angebotsunterlagen weiterhin mit den Risikoklassen 2 oder 3 zu werben. Das Urteil, das am 21. Februar 2025 verkündet wurde, bestätigte ein früheres Versäumnisurteil und unterstrich die fehlerhafte Risikobewertung des Fonds, die viele Anleger in die Irre geführt haben dürfte (Az.: 4 HK O 5879/24). Auf diese Entscheidung hin klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Laut Medienberichten vom 21. Februar 2025 plant ZBI, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Für die betroffenen Investoren stellt dieses Urteil eine klare rechtliche Grundlage dar, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung im ZBI-Online-Check an, um ihre individuellen Ansprüche zu überprüfen.
Das Urteil stellte fest, dass ZBI die Anleger über das tatsächliche Risiko des Fonds getäuscht habe. Im vergangenen Jahr hatte der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI deutlich an Wert verloren, was viele Anleger überraschte, da der Fonds von Volksbanken und Raiffeisenbanken als sichere Investition empfohlen worden war. Der Risikoindikator im Basisinformationsblatt war lange Zeit auf 2 von 7 gesetzt, was eine geringe Risikoeinstufung suggerierte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied jedoch, dass dieser Indikator künstlich niedrig gehalten wurde, obwohl die tatsächliche Volatilität des Fonds erheblich höher war.
Die Kernpunkte des Urteils beinhalten unter anderem, dass das Fondsmanagement künftig den Risikoindikator 2 oder 3 nicht mehr in den Verkaufsunterlagen verwenden darf. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Fonds in der Vergangenheit als „niedrig oder mittelniedrig riskant“ eingestuft wurde, was sich als irreführend herausstellte. Eine plötzliche Sonderbewertung im Sommer 2024 führte zu einem Wertverlust von fast 17 Prozent, was auf ein deutlich höheres Risiko hindeutete. Zudem bemängelte das Gericht, dass der Fonds bei der täglichen Berechnung des Anteilswerts keine realen Nettoinventarwerte, sondern lediglich Prognosen verwendete, und dass eine echte Neubewertung nur quartalsweise stattfand, was gegen die Kriterien für eine niedrige Risikoklassifizierung verstößt. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für andere offene Immobilienfonds haben, die eine niedrige Risikoeinstufung ohne geeignete Vergleichswerte oder Benchmarks vertreten.
Laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt das Urteil einen wichtigen Erfolg für den Anlegerschutz dar. Es wurde bestätigt, dass Anleger durch die falsche Risikobewertung getäuscht wurden, was die Chancen auf Schadensersatz oder eine Rückabwicklung der Investition deutlich erhöht. Rechtsexperten zufolge könnten betroffene Anleger nun rechtliche Schritte einleiten, um ihre Verluste zurückzufordern.
Der offene Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ hatte 2024 einen dramatischen Wertverlust von fast 17 Prozent erlitten, was einem Verlust von etwa 800 Millionen Euro entspricht. Dies war hauptsächlich auf die drastische Abwertung von rund 1.000 Immobilien im Fonds zurückzuführen. Viele der über 40.000 Mieter waren frustriert, da die Wohnungen mit Problemen wie Schimmel, kaputten Heizungen und hohen Nachforderungen belastet waren.
Ursprünglich als risikoarme Investition vermarktet, hatte der Fonds durch die Vertriebskraft der Volksbanken und Raiffeisenbanken in den ersten Jahren ein rasantes Wachstum erlebt. 2019 sammelte der Fonds mehr als zwei Milliarden Euro ein, und das Gesamtvermögen des Fonds erreichte bis 2017 fast 4,9 Milliarden Euro. Externe Faktoren wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, Inflation und steigende Zinsen führten jedoch zu einem dramatischen Rückgang der Immobilienwerte und damit zu den erheblichen Verlusten.
Für betroffene Anleger bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung im ZBI-Online-Check an, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären und ihre Ansprüche zu prüfen. Wer in den Uni Immo Wohnen ZBI investiert hat und Verluste erlitten hat, sollte seine Ansprüche jetzt prüfen lassen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/ Veröffentlicht am 23.02.2025