Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge präsentiert, die eine umfassende Erweiterung der Rauchverbotsregelungen in den Mitgliedstaaten vorsehen. Demnach soll das Rauchen künftig an zahlreichen Orten im Freien, einschließlich der Außenbereiche von Gaststätten, untersagt werden. Diese Regelung soll auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer einschließen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) äußerte scharfe Kritik an dieser erneuten Intervention der EU, da sie in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreife. Die Kommission verfolge mit ihren Plänen einen Kurswechsel vom eigentlichen Ziel des Nichtraucherschutzes, da sie darauf abziele, Raucher weiter zu isolieren. Zudem werde durch die pauschale Einbeziehung schadstoffarmer Alternativen in die Verbote ein problematisches Signal gesendet, das den Umstieg auf potenziell weniger schädliche Produkte behindere.
Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, bemerkte, dass das Warnsignal der Europawahl anscheinend bei der EU-Kommission ungehört geblieben sei. Er forderte die Bundesregierung auf, diesen übergriffigen und dirigistischen Vorschlägen entgegenzutreten. Der Nichtraucherschutz falle ausschließlich in die Verantwortung der Mitgliedstaaten. In Deutschland hätten sich die bestehenden Regelungen auf Bundes- und Länderebene bewährt und zur Deeskalation der gesellschaftlichen Diskussion beigetragen. Für die erweiterten Verbote, die die Kommission vorschlägt, fehle es jedoch sowohl in Deutschland als auch in den anderen Mitgliedstaaten an einer breiten Unterstützung in der Bevölkerung. Bereits 2023 war eine Europäische Bürgerinitiative gescheitert, die eine Ausweitung rauchfreier Zonen gefordert hatte, und zwar trotz der Unterstützung von rund vierzig europäischen Gesundheits-NGOs. Lediglich 22.000 Bürger hatten sich innerhalb eines Jahres hinter diesen radikalen Plänen versammelt.
Mücke kritisierte, dass die Vorschläge der EU-Kommission einen grundlegenden Wandel darstellen, da der Schutz von Nichtrauchern nicht mehr im Vordergrund stehe. Vielmehr gehe es um die Bevormundung von Rauchern und deren Ausschluss aus dem öffentlichen Raum. Er wies darauf hin, dass die Kommission nicht einmal geprüft habe, ob an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich eine gesundheitliche Gefahr für Nichtraucher bestehe. Der Tabakrauch werde im Freien sehr schnell verdünnt und sei in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar, sodass eine Gefährdung der Umstehenden ausgeschlossen werden könne.
Durch die geplante Ausweitung der Verbote auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer verunsichere die Kommission zudem viele Millionen Raucher in der EU, die über einen Umstieg auf diese Produkte nachdenken, um ihre gesundheitlichen Risiken zu verringern. Mücke betonte, dass die Kommission bewusst ungleiche Dinge gleich behandle und dass eine risikobasierte Regulierung den Umstieg auf schadstoffarme Alternativen nicht unterstütze. Dies sei eine veraltete Gesundheitspolitik. Die Kommission lehne den anerkannten wissenschaftlichen Ansatz der „Tobacco Harm Reduction“ ab, ohne überzeugende Beweise für eine Gefährdung Dritter durch die Emissionen neuer Produkte vorzulegen. Beim Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern werde kein Tabak verbrannt, sodass gesundheitsschädliche Verbrennungsstoffe vermieden werden. Die britische Gesundheitsbehörde PHE habe „keine Gesundheitsrisiken“ durch den Dampf von E-Zigaretten für Umstehende festgestellt. In England unterlägen Dampfprodukte nicht den Nichtraucherschutzgesetzen, und ihre Nutzung in geschlossenen Räumen werde durch das Hausrecht geregelt. Die Förderung der E-Zigarette habe in England zu einem signifikanten Rückgang der Raucherzahlen beigetragen.
Der heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der „Ratsempfehlung für rauchfreie Umgebungen“ sieht vor, die Rauchverbotszonen auf Freiluftorte wie Außenbereiche von Gastronomiebetrieben, Haltestellen oder Schwimmbäder auszuweiten. Auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen von den Verboten betroffen sein. Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden voraussichtlich am 3. Dezember über die Vorschläge beraten, während eine Beteiligung des Europäischen Parlaments nicht vorgesehen ist. Die Umsetzung der Ratsempfehlungen ist für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)/ Veröffentlicht am 17.09.2024