Mit einem neuen steuerlichen Investitionspaket möchte die Bundesregierung Impulse für die Wirtschaft setzen. Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verdeutlicht, dass die geplanten Maßnahmen die Wirtschaftsleistung deutlich steigern könnten. Bis 2029 könnte das Bruttoinlandsprodukt dadurch um insgesamt 29 Milliarden Euro höher ausfallen. Auch die Investitionsbereitschaft der Unternehmen dürfte davon profitieren.
Deutschland gehört international zu den Ländern mit der höchsten Steuerbelastung für Unternehmen. Das wirkt sich negativ auf die Attraktivität des Standorts für private Investoren aus. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat heute ein umfassendes Steuerpaket verabschiedet, das gezielte Entlastungen für die Wirtschaft vorsieht.
Zwei Maßnahmen stehen dabei im Zentrum: Zum einen sollen Betriebe bis Ende 2027 bis zu 30 Prozent ihrer Investitionskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen können. Über die ersten drei Jahre hinweg ist sogar eine Abschreibung von mehr als zwei Dritteln der Anschaffungskosten möglich. Diese Regelung allein entspricht einer steuerlichen Entlastung von 26 Milliarden Euro. Zum anderen ist vorgesehen, die Körperschaftsteuer in den Jahren 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt zu senken – das entlastet die Unternehmen zusätzlich um 14 Milliarden Euro.
Laut Berechnungen des IW auf Basis des Global Economic Model von Oxford Economics hätte das Gesetz spürbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung. Im Schnitt der Jahre 2025 bis 2029 würde das reale BIP jährlich um etwa 6 Milliarden Euro höher ausfallen als ohne die Reformen. Insgesamt würden die Unternehmen im genannten Zeitraum rund 16 Milliarden Euro zusätzlich investieren. Auch der Arbeitsmarkt profitiert: Bis zu 39.000 neue Arbeitsplätze könnten durch die verbesserten Rahmenbedingungen entstehen.
IW-Steuerexperte Tobias Hentze bewertet das Gesetz als wichtigen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Er weist jedoch auch darauf hin, dass es sich nicht um eine umfassende Reform handelt. Aus seiner Sicht sollte das Thema steuerliche Standortattraktivität daher auch nach diesem Paket weiterverfolgt werden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Institut der Deutschen Wirtschaft/ Veröffentlicht am 11.07.2025
