Neue KI-Verordnung muss leicht eingehalten werden können

Nima

Prinzipien künstliche Intelligenz
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Am 1. August trat die europäische KI-Verordnung in Kraft, die schrittweise wirksam werdende Bestimmungen enthält und ein komplexes Regelsystem für Unternehmen schafft, dessen Einzelheiten teilweise noch entwickelt werden.

Diese Entwicklung wirft zahlreiche Fragen für viele Unternehmen auf. Aus diesem Grund lud das Hessische Digitalministerium hessische Unternehmen, die als potenzielle Anbieter und Betreiber von KI von der Verordnung betroffen sind, zu einer Informationsveranstaltung mit dem Titel „How to (AI) Act: Wie sich Unternehmen auf die europäische KI-Verordnung vorbereiten können“ ein. Die Veranstaltung war auch online zugänglich und fokussierte sich neben der Informationsvermittlung auf den Austausch und das Networking unter den etwa 100 Teilnehmenden.

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus äußerte zu Beginn, dass die Verordnung sowohl Stärken als auch Schwächen aufweist, jedoch einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit und Klarheit darstellt, obwohl noch viele Details offen sind. Sie betonte, dass eine einheitliche europäische Umsetzung entscheidend sei, um es Unternehmen zu erleichtern, ihre Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und nachzuweisen. Hierfür seien Informationsangebote und Beratung nötig, um schnell zu klären, welche Maßnahmen ein Unternehmen ergreifen muss, um den Anforderungen gerecht zu werden. Sinemus wies darauf hin, dass laut einer Studie lediglich 32 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit den Inhalten der KI-Verordnung vertraut sind. Eine andere Untersuchung zeigte, dass fast die Hälfte der befragten Firmen sich kaum oder gar nicht mit der Umsetzung der Verordnung beschäftigt hat. Eine Mehrheit der Unternehmen wünscht sich Unterstützung im Umgang mit der KI-Verordnung, und genau diese Unterstützung möchte das Digitalministerium durch die Veranstaltung bieten. Sinemus ermutigte die Anwesenden, dass die KI-Verordnung für die meisten Unternehmen keine langfristige Belastung darstellt und Innovationen, die der Gesellschaft zugutekommen, nicht behindern wird. Sie ist überzeugt von den großen Chancen der Künstlichen Intelligenz und möchte, dass Unternehmen Innovationen entwickeln und KI anwenden, um „KI made in Hessen“ zu einem Markenzeichen des Bundeslandes zu machen. Sie verwies auf verschiedene Unterstützungsangebote, darunter das Hessische Zentrum für Künstliche Intelligenz hessian.AI, das KI-Innovationslabor mit leistungsfähiger KI-Recheninfrastruktur und das Förderprogramm Distr@l.

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Vertrauen in die Nutzung von KI-Systemen aufbauen
Nach der Ansprache der Ministerin gab Dr. Michael Rammensee, Geschäftsführer der AI Quality & Testing Hub GmbH, Einblicke in die „Möglichkeiten zur Sicherung von KI-Qualität“. Prof. Dr. Domenik Wendt, Professor für Bürgerliches Recht, Europäisches Recht und Europarecht an der Frankfurt University of Applied Sciences, referierte über die „Bedeutung der KI-Verordnung für Unternehmen“.

Rammensee erklärte, dass die Sicherstellung der Qualität von KI-Systemen entscheidend sei, um Vertrauen in ihre Anwendung zu schaffen und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Durch den Einsatz standardisierter Verfahren sei es möglich, sicherzustellen, dass Künstliche Intelligenz die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt. Das Ziel müsse es sein, KI-Lösungen zu entwickeln, die höchsten Qualitätsanforderungen genügen und gleichzeitig einen praktischen Nutzen für Unternehmen und die Gesellschaft bieten.

Wendt wies darauf hin, dass der AI Act den Grundstein für ein umfassendes Regelsystem für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union legt. Die Verbindung mit harmonisierten Normen mache die Umsetzung zwar komplexer, gleichzeitig aber auch handhabbarer für die Praxis. Er fügte hinzu, dass für Hochrisiko-KI-Systeme der AI Act eine Konformitätsbewertung erfordere. Die Einhaltung harmonisierter Normen erleichtere diesen Prozess und ermögliche zudem die Umsetzung neuer Compliance-Anforderungen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Hessen/ Veröffentlicht am 19.09.2024