Ab dem 12. August 2026 soll in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung gelten. Kurz vor dem Start sorgt nun eine geänderte Auslegung des Erzeugerbegriffs für erhebliche Verunsicherung im Onlinehandel.
In den vorab veröffentlichten FAQ zum neuen Rechtsrahmen wurden nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland zentrale Annahmen zum Erzeugerbegriff überraschend verändert. Händler gelten demnach nicht mehr als Erzeuger von Versandverpackungen.
Händler müssen sich erneut umstellen
Der bevh hatte diese Auslegung nach eigenen Angaben seit Langem gefordert. Dennoch kritisiert der Verband den späten Zeitpunkt der Kurskorrektur. Viele Onlinehändler hätten sich über mehr als ein Jahr auf die neue Verpackungsverordnung vorbereitet und dafür erhebliche Ressourcen eingesetzt.
Durch die kurzfristige Änderung müssten sich Händler nun erneut auf veränderte Anforderungen einstellen. Aus Sicht des Verbands schafft der Richtungswechsel der EU-Kommission neue Rechtsunsicherheit.
bevh fordert Moratorium
Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim bevh, bewertet die inhaltliche Korrektur zwar grundsätzlich als wünschenswert. Sie kritisiert jedoch, dass die EU nicht frühzeitig für Klarheit gesorgt habe.
Nach ihrer Einschätzung bringt das spontane Handeln der EU-Kommission Händler und Verpackungsproduzenten erneut gegeneinander auf. Der Schock sei in der Branche deutlich zu spüren.
Der bevh fordert deshalb ein Moratorium der neuen Regeln. Die Anwendung solle ausgesetzt werden, bis die entstandene Unordnung rund um die Verpackungsverordnung beseitigt sei und Onlinehändler eine rechtssichere Handlungsgrundlage hätten.
Rechtsklarheit für Onlinehändler gefordert
Der Verband sieht die Branche durch die späte Änderung in einer schwierigen Lage. Unternehmen, die sich bereits auf die bisherigen Anforderungen eingestellt haben, müssten ihre Prozesse nun erneut überprüfen.
Aus Sicht des bevh braucht es deshalb zunächst klare und verlässliche Vorgaben. Nur so könnten Onlinehändler die neue Verpackungsverordnung rechtssicher umsetzen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)/Veröffentlicht am 07.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.
