Meistergründungsprämie in NRW wird erweitert

Nima

Handwerker Senior und Frau als Lehrling
© Robert Kneschke/stock.adobe.com

Die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens im Handwerk wird durch die neuen Maßnahmen noch attraktiver. Ziel ist es, die langfristige Sicherung der Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten und gleichzeitig die Zahl der Neugründungen zu erhöhen.

Die Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur betonte, dass das Handwerk eine grundlegende Säule der Wirtschaft darstellt, insbesondere in Zeiten des Wandels. Sie erklärte, dass Meisterinnen und Meister dazu ermutigt werden sollen, ihre kreativen Ideen und Konzepte umzusetzen, sei es durch eine Unternehmensgründung oder -übernahme. Zu diesem Zweck werde die Meistergründungsprämie NRW weiter verbessert. Ein besonderes Augenmerk liege darauf, Frauen den Einstieg in die Selbstständigkeit im Handwerk zu erleichtern, da ihr Potenzial für die Zukunft entscheidend sei. Ein starkes Handwerk, zukunftsfähige Betriebe und motivierte Fachkräfte seien notwendig, um Wohlstand zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren und die klimafreundliche Transformation erfolgreich umzusetzen.

Berthold Schröder, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags, hob hervor, dass Investitionen in Gründerinnen und Gründer ein Beitrag zur Zukunft seien. Sie würden der Wirtschaft wichtige Impulse geben, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze schaffen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Er begrüßte die Anpassung der Meistergründungsprämie durch das Land NRW, da diese wichtige Anreize für die Selbstständigkeit im Handwerk setze, insbesondere für Frauen. Zudem sei die Anpassung eine Anerkennung der Arbeit von Meisterinnen und Meistern und ein Schritt hin zu einer gleichwertigen Wertschätzung beruflicher und akademischer Bildung.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung der Meistergründungsprämie von bislang maximal 10.500 Euro auf bis zu 11.500 Euro erhöht. Zusätzlich wird ein Bonus von 2.000 Euro für die Übernahme eines bestehenden Betriebs gewährt. Handwerksmeisterinnen, die in Branchen gründen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, erhalten zudem einen weiteren Bonus von 2.500 Euro. Diese Branchen umfassen unter anderem den Maurer-, Dachdecker- und Installateurberuf. In Einzelfällen kann die Förderung bis zu 16.000 Euro betragen. Weitere Verbesserungen betreffen die Förderbedingungen für Frauen und Familien: Fristen für den Mittelabruf und notwendige Nachweise können bei der Geburt eines Kindes um bis zu drei Monate und während des Bezugs von Elterngeld um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

siehe dazu auch:  Neue Studie zu Frauen in KI- Talentlandschaft

Eine weitere Neuerung betrifft Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben. Die Förderung wird nun auch auf Gründerinnen und Gründer ausgedehnt, deren ausländische Berufsqualifikation von der zuständigen Handwerkskammer als gleichwertig anerkannt wurde. Zudem gibt es eine Klarstellung bezüglich der Gründung im Team.

Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 zählt die Meistergründungsprämie NRW zu den erfolgreichsten Instrumenten der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Fast 20.000 Existenzgründungen im Handwerk wurden unterstützt, und mehr als 74.000 Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze geschaffen oder gesichert.

Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen geknüpft. Weitere Informationen zu den Änderungen der Meistergründungsprämie sowie die Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V., erhältlich. Ab dem Frühjahr 2025 wird dort zudem ein volldigitales Antrags- und Bewilligungsverfahren angeboten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 06.01.2025