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Kündigungen betreffen weiterhin viele Berufstätige – bestimmte Gruppen besonders häufig
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen nach wie vor Teil des Berufsalltags. Eine aktuelle Analyse von 2.500 Kündigungsfällen, durchgeführt vom Verbraucherrechtsportal Allright, zeigt, dass einige Personengruppen häufiger betroffen sind als andere. So sind es insbesondere alleinstehende Männer über 40, deren Arbeitsverhältnisse überdurchschnittlich oft vorzeitig enden. Auch regionale Gegebenheiten und der konkrete Wochentag, an dem eine Kündigung ausgesprochen wird, haben größeren Einfluss, als häufig angenommen. Der Arbeitsrechtsexperte Paul Krusenotto von Allright betont, dass Kündigungen in sämtlichen Branchen und Berufen vorkommen können. Umso wichtiger sei es daher, die eigenen Rechte zu kennen, um im Ernstfall rechtlich gegen eine Kündigung vorgehen und finanzielle Ausgleichszahlungen wie Abfindungen verhandeln zu können.
Die erhobenen Daten wurden im sogenannten Kündigungsatlas der Allright Group visualisiert.
Auch beim Jobverlust zeigt sich der Gender Pay Gap deutlich
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Auswertung betrifft die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Männer verdienten im Zeitpunkt der Kündigung durchschnittlich rund 4.545 Euro brutto im Monat, während Frauen auf etwa 3.230 Euro kamen – ein monatlicher Unterschied von mehr als 1.300 Euro. Krusenotto weist darauf hin, dass eine solche Differenz in einer existenzbedrohenden Situation wie einer Kündigung ein deutliches Anzeichen für strukturelle Ungleichheit sei. Die Daten machten deutlich, dass sich der Gender Pay Gap nicht nur bei Berufseinstiegen, sondern auch beim Ausscheiden aus dem Berufsleben zeige. Für Frauen bedeute dies oft geringere Abfindungen sowie niedrigere Leistungen beim Arbeitslosengeld.
Kündigungen treten vermehrt am Anfang und Ende der Erwerbsbiografie auf
Das durchschnittliche Alter der Betroffenen liegt bei 41 Jahren, mit einer durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit von viereinhalb Jahren – ein Alter, das eigentlich für berufliche Stabilität steht. Dennoch betreffen Kündigungen nicht nur diese mittlere Phase des Berufslebens: Auch Berufseinsteiger und ältere Beschäftigte sind auffällig häufig betroffen. In jeweils 6,2 Prozent der Fälle erfolgte die Kündigung entweder innerhalb der ersten sechs Monate im Unternehmen oder bei Arbeitnehmern über 60 Jahren. Die Zahlen deuten darauf hin, dass das Risiko einer Kündigung am Anfang und am Ende des Erwerbslebens erhöht ist.
Alleinstehende Männer besonders oft gekündigt
Die Analyse zeigt außerdem, dass 61 Prozent der Gekündigten Männer und 39 Prozent Frauen sind. Betrachtet man den Familienstand, waren fast die Hälfte (46,7 Prozent) ledig, 45,4 Prozent verheiratet, 7,5 Prozent geschieden und nur 0,4 Prozent verwitwet. Krusenotto macht darauf aufmerksam, dass eine Kündigung für alle Betroffenen belastend sei – insbesondere aber für verheiratete Personen, da hier häufig eine ganze Familie auf das Einkommen angewiesen sei. Er weist außerdem darauf hin, dass bei betriebsbedingten Kündigungen soziale Gesichtspunkte wie das Alter, familiäre Verpflichtungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden müssten. Sei dies nicht der Fall, könnten sich für Arbeitnehmer rechtlich gute Chancen ergeben, die Kündigung anzufechten. Ein schnelles Handeln sei dabei entscheidend, um Fristen nicht zu versäumen.
Abfindungen zwischen 50 Euro und 200.000 Euro – Männer erhalten mehr
Obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, bieten viele Arbeitgeber solche Zahlungen an, um langwierige und teure Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Die Höhe dieser Abfindungen variiert stark und reicht laut Auswertung von nur 50 Euro bis hin zu sechsstelligen Beträgen. Im Schnitt erhielten entlassene Arbeitnehmer rund 5.082 Euro. Männer bekamen durchschnittlich etwa 5.847 Euro, Frauen etwa 4.318 Euro. Arbeitnehmern wird geraten, gegen eine Kündigung grundsätzlich juristisch vorzugehen – etwa durch eine Kündigungsschutzklage. Laut Krusenotto sind viele Arbeitgeber bereit, Abfindungen zu zahlen, da sie im Falle einer Niederlage im Verfahren verpflichtet wären, rückwirkend Gehalt zu zahlen (Annahmeverzugslohn). Dies führe dazu, dass viele Unternehmen lieber einen finanziellen Vergleich anbieten, als das Risiko eines Gerichtsprozesses einzugehen.
Kündigungen finden besonders häufig montags statt – und zum Monatsende
Die Auswertung ergab auch, dass der Montag der häufigste Tag für eine Kündigung ist: 23,2 Prozent der Betroffenen erhielten an diesem Wochentag die Nachricht. Es folgen Mittwoch (20,6 Prozent), Dienstag (19,8 Prozent), Donnerstag (18,4 Prozent) und Freitag (15,8 Prozent). Auch am Wochenende kommt es zu Kündigungen – wenn auch selten: 1,4 Prozent wurden samstags und 0,8 Prozent sonntags ausgesprochen.
Ein Blick auf den Zeitpunkt innerhalb des Monats zeigt: Die meisten Kündigungen (51,6 Prozent) erfolgen zum Monatsende. Weitere 29,5 Prozent in der Monatsmitte und nur 18,9 Prozent in den ersten zehn Tagen. Dies hängt mit den gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen zusammen, die oft eine Beendigung zum Monatsende vorsehen.
Krusenotto hebt zudem hervor, dass Fristen für Kündigungsschutzklagen, die auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, automatisch auf den nächsten Werktag verlängert werden.
16,2 Prozent der Kündigungen sind fristlos
Unterschieden wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. In 16,2 Prozent der Fälle wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Diese darf nur unter sehr strengen Bedingungen erfolgen – etwa bei schweren Pflichtverstößen wie Diebstahl oder massiver Respektlosigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Krusenotto empfiehlt, die rechtliche Zulässigkeit solcher Kündigungen in jedem Fall prüfen zu lassen, da hierfür besonders hohe Anforderungen gelten.
Nordrhein-Westfalen an der Spitze – Bremen mit den wenigsten Fällen
Auch regionale Unterschiede wurden erfasst. Die meisten Betroffenen lebten in Nordrhein-Westfalen (17,2 Prozent), dicht gefolgt von Bayern (17,1 Prozent) und Baden-Württemberg (14,1 Prozent). Am seltensten waren Kündigungen in Bremen und dem Saarland (je 0,8 Prozent) sowie in Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Prozent) vertreten.
Hinweis zur Datengrundlage
Die Aussagen basieren auf einer internen Analyse von 2.500 Fällen. Auch wenn die Daten als verlässlich gelten, erheben sie keinen Anspruch auf vollständige Repräsentativität.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Allright Group/ Veröffentlicht am 12.06.2025